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Energiegenossenschaft zahlt 9 Prozent Dividende

Erfolgreichstes Jahr seit 2009

Dass ihre Genossenschaft erfolgreich arbeitet, ist für die Mitglieder der „Energie für Saerbeck eG“ keine überraschende Information. Seit 2009 engagiert sich die Genossenschaft mit Investitionen in Anlagen, die in Saerbeck Energie aus Sonne und Wind gewinnen. Mit 15 Millionen Euro beteiligte sich das Unternehmen zwischen 2010 und 2014 an der Errichtung von PV-Anlagen auf den Dächern des Schul- und Sportzentrums sowie auf den Bunkern im Bioenergiepark und an einem der sieben Windräder. „Seither ernten wir Solar- und Windstrom und produzieren 12 Millionen Kilowatt grünen Strom im Jahr. Das reicht, um 4000 Haushalte zu versorgen“, machte Ewald Baar, Vorstandsvorsitzender der Energie für Saerbeck, jetzt im Rahmen der Generalversammlung in der Bürgerscheune deutlich.

Dann die Überraschung: „2022 aber war ein außergewöhnliches Jahr. Das erfolgreichste seit 2009“, berichtete der Aufsichtsratsvorsitzende Ansgar Heilker den Genossenschaftsmitgliedern. Das ließ diese aufhorchen. Die Zahlen, die Vorstand und Aufsichtsrat präsentierten, sprachen für sich. Nicht nur, dass 2022 ein sehr gutes Sonnen- und Windstrom-Erntejahr war, auch die Erlöse aus dem Stromverkauf sind wegen der Marktturbulenzen durch den Ukraine-Krieg deutlich gestiegen. In den Geschäftsbüchern der Genossenschaft sind für 2022 erheblich höhere Bilanzgewinne ausgewiesen als im Mittel der Vorjahre. „Das ist einmalig und ein Sondereffekt, den es so schnell nicht wieder geben wird“, ordneten die Mitglieder des Aufsichtsrates das hervorragende Jahresergebnis ein.

Am Bilanzgewinn von rund 530.000 Euro (2021: 178.00 Euro, 2020: 267.00) werden die Genossenschaftsmitglieder mit einer Dividende von neun Prozent auf den Geschäftsanteil profitieren. Gestärkt werden sollen nach dem Beschluss der Versammlung auch die Rücklagen und rund 200.000 Euro können in die Planung zukünftiger Projekte gehen. Der Bilanzgewinn, so der Aufsichtsrat, komme gerade zur rechten Zeit und gebe der Genossenschaft die finanziellen Möglichkeiten, die Weichen für die Zukunft zu stellen.

„Uns sind als Genossenschaft Energie für Saerbeck einige Projekte aus dem Dorf angetragen worden, die mit unserer Beteiligung kurz- und mittelfristig realisiert werden könnten“, berichtet Heilker. Dabei handelt es sich um zwei Windparks in den Bauerschaften sowie zwei in Aussicht genommene Freiflächen-PV-Anlagen.

Nachdem die Genossenschaft in den vergangenen Jahren keine Investitionsmöglichkeiten sah, steht damit jetzt ein bedeutender Entwicklungsschritt an. „Wir haben das Know How und haben die Lust, mit neuen Projekten weiterzumachen“, sagten die Aufsichtsratsmitglieder und erhielten durch den mehrheitlichen Beschluss der Generalversammlung die volle Unterstützung.

„Mit der Beteiligung an den Kosten für Planung und erforderliche Gutachten der Vier Vorhaben gehen wir ins Risiko“, erläuterte der Aufsichtsrat. Möglicherweise können nicht alle Projekte realisiert werden. Sobald aber nach abgeschlossener Planung und intensiver Prüfung durch die Genossenschaft eine Projektbeteiligung in Aussicht genommen wird, können sich interessierte Bürger wieder beteiligen. Neumitglieder sin dann in der Genossenschaft willkommen, hieß es bei der Versammlung.

„Wir rechnen, wenn es gut läuft, mit Investitionen im mittleren siebenstelligen Bereich“, so Heilker. Über alle Schritte werde die Genossenschaft „Energie für Saerbeck“ zu gegebener Zeit öffentlich informieren.

Bericht: Marlies Grüter, Westfälische Nachrichten

Stabiler Ertrag durch Sonne und Wind

Etwas weniger Wind, dafür umso mehr Sonne. Die Energie-Genossenschaft in Saerbeck zog insgesamt eine sehr gute Bilanz für 2021. Aussichten für 2022: Blendend.

Von Marlies Grüter, Westfälische Nachrichten


Sie stehen an der Spitze der Genossenschaft Energie für Saerbeck: (v.l.) Franz Josef Engeler
und Ewald Baar (beide Vorstand), Dieter Ruhe (neu gewähltes Aufsichtsratsmitglied),
Rainer Pankok, Norbert Winter und Ansgar Heilker (Aufsichtsrat)

„2022 wird ein Top-Jahr.“
Mit dieser Ankündigung sorgte Ansgar Heilker, Aufsichtsratsvorsitzender der Genossenschaft Energie für Saerbeck für entspannte Gesichter während der Jahreshauptversammlung. Dazu waren rund 50 Mitglieder der Genossenschaft in die Bürgerscheune gekommen, um auf das Geschäftsjahr 2021 zurückzublicken.

Die Bürgergenossenschaft hat satzungsgemäß in die Bereiche Photovoltaik und Windenergie investiert. Einen Überblick über die verschiedenen Projekte und deren technische Leistung gab Ewald Baar vom Vorstand der Genossenschaft.

Die Sonne schien für die Saerbecker Bürgergenossenschaft auf die Solarkollektoren verschiedener Dächer im Schul- und Sportzentrum, die Dächer der Gebäude im Bioenergiepark sowie auf die mit Photovoltaik bestückten Bunker im Bioenergiepark.

An einem Windrad im Bioenergiepark ist die Bürgergenossenschaft zu 100 Prozent beteiligt. „Im Sommer 2021 ernteten wir durchschnittlich viel Sonnenstrom, der Wind wehte aber deutlich weniger für uns als in den Vorjahren“, erklärte Baar.

Das bildete sich auch in der Bilanz der Genossenschaft ab, die Franz Josef Engeler vom Vorstand der Mitgliederversammlung vorstellte.

„2021 war ein stabiles Sonnenjahr“, so Engeler. „Ein schlechtes Windjahr“ brachte weniger Erträge als erwartet. Mit einem geringeren Bilanzgewinn von 178 900 Euro (Vorjahr: 267 000 Euro) steht die Bürgergenossenschaft dennoch gut da. Aus den Erträgen und dem Gewinnvortrag werden zunächst die gesetzlichen Rücklagen gestärkt. Die 375 Genossen erhalten eine Dividende von 4,75 Prozent auf ihre Geschäftsanteile.

Bei den anstehenden Wahlen verlängerte Ansgar Heilker seine Amtszeit als Aufsichtsratsvorsitzender mit einstimmigem Votum der Genossen. Die Versammlung folgte auch dem Vorschlag, ein weiters Aufsichtsratsmitglied zu bestimmen. Die Wahl fiel auf Dieter Ruhe aus Riesenbeck, der im Bioenergiepark den Windpool betreut und die Gemeinde Saerbeck bei der Weiterentwicklung des Bioenergieparks berät.

„Die Energiewende ist mein Steckenpferd. In Saerbeck kann man immer viel bewegen“, sagte Ruhe.

„Die Zahlen sind stabil, die Bürgergenossenschaft ist nach wie vor attraktiv“, wissen Vorstand und Aufsichtsrat. „Tendenziell“, so Ansgar Heilker, „will die Genossenschaft auch wieder als Investor auftreten, sobald sich die Gelegenheit ergibt. Alle interessanten Projekte werden intensiv geprüft.“

 

 

Energie für Saerbeck schüttet Dividende in Höhe von 6,75 Prozent aus

Guter Ertrag aus Sonne und Wind

Die Bürgergenossenschaft Energie für Saerbeck schüttet an ihre Teilhaber eine Dividende von 6,75 Prozent für das Geschäftsjahr 2020 aus. Weitere Anteile werden derzeit nicht vergeben. Der Bürgergenossenschaft fehlen Investitionsmöglichkeiten.

Von Marlies Grüter, Westfälische Nachrichten

  

Die gute Nachricht zuerst: Die Bürgergenossenschaft Energie für Saerbeck schüttet an ihre 376 Teilhaber eine Dividende von 6,75 Prozent für das Geschäftsjahr 2020 aus. Das beschloss am Montagabend (22.11.2021) die Mitgliederversammlung in der Bürgerscheune einstimmig. Die Zahl der Teilnehmer blieb dabei mit knapp 30 überschaubar. „Das ist ein gutes Zeichen“, sagte der Aufsichtsvorsitzende Ansgar Heilker in seiner Begrüßung. „Wenn wenige kommen, dann ist alles gut.“

Dem pflichtete Bürgermeister Dr. Tobias Lehberg in seiner Grußrede gerne bei. „Die Zahlen sprechen für sich“, so der Bürgermeister und erinnerte an die besondere Geschichte der Bürgergenossenschaft. „Sie sind ein wichtiger Teil der Erfolgsgeschichte der Klimakommune. Energie für Saerbeck steht für das einzigartige Bürgerengagement im Dorf.“ Die Bürgergenossenschaft stehe für den Geist und den Mut, Dinge gemeinsam nach vorne zu bringen und sich ideell, aber auch finanziell für den Gedanken des Klimaschutzes aktiv einzusetzen.

Die Bürgergenossenschaft hat satzungsgemäß in die Bereiche Photovoltaik und Windenergie investiert. Einen Überblick über die verschiedenen Projekte und deren technische Leistung gab Ewald Baar vom Vorstand der Genossenschaft. Die Sonne schien für die Saerbecker Bürgergenossenschaft auf die Solarkollektoren verschiedener Dächer im Schul- und Sportzentrum sowie auf die mit Photovoltaikanlagen bestückten Bunker im Bioenergiepark. An einem Windrad im Bioenergiepark ist die Bürgergenossenschaft zu 100% beteiligt. „Im Sommer ernteten wir überwiegend Sonnenstrom, im Winter wehte der Wind für uns“, erklärte Baar.

2020 war ein gutes Sonnen- und Windjahr

Das bildet sich auch in den Bilanzen der Genossenschaft ab, die Franz Josef Engeler vom Vorstand der Mitgliederversammlung vorstellte. „2020 war ein gutes Sonnenjahr“, so Engeler. „Sehr gut“ drehte sich auch das Windrad und produzierte reichlich Strom. Mit einem Bilanzgewinn von rd. 267.000 Euro (Vorjahr 227.000 Euro) steht die Bürgergenossenschaft gut da. Aus den Erträgen wurden Darlehen vorzeitig getilgt. Darüber hinaus werden die gesetzlichen Rücklagen gestärkt und ein Gewinnvortrag ausgewiesen. 238.000 Euro werden als Dividende ausgeschüttet.

„Die Zahlen sind gut, die Bürgergenossenschaft ist attraktiv“, wissen Vorstand und Aufsichtsrat. „Wir bekommen fast täglich Anfragen von Bürgern, ob eine Beteiligung möglich ist.“ Derzeit werden allerdings keine weiteren Anteile vergeben, da auch wegen der politisch veränderten Rahmenbedingungen aktuell Investitionsmöglichkeiten für die Bürgergenossenschaft fehlen. „Aber wir sind dran“, versichern die Verantwortlichen. „Alle interessanten Projekte werden intensiv geprüft.“

 

 

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 EEG-Novelle: Großes Potenzial von Mieterstrom nutzen

Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Doch der parlamentarische Prozess ist ins Stocken geraten, Union und SPD sind sich in elementaren Punkten uneins – darunter auch der Mieterstrom.

Mieterstrom sollte als das gelten, was er ist: gemeinschaftlicher Eigenverbrauch – das ist die Auffassung des Genossenschaftsverbandes. Regeln für dieses sogenannte „Energy Sharing“ hat auch die Europäische Union (EU) festgelegt. Die Vorgaben in der Erneuerbare-Energien- (Renewable Energie Directive II, RED II) und der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie gelten auch für die laufende Novellierung des EEG. Demnach muss der Gesetzgeber gewährleisten, dass Gemeinschaften den Strom, den sie mit ihren eigenen Anlagen aus Erneuerbaren Energien erzeugen, auch gemeinsam nutzen können. Der aktuelle EEG-Entwurf spiegelt das aber nicht wider.

Eine gemeinschaftliche, demokratische, sichere und stabile Umsetzung dieses „Energy Sharing“ ist die genossenschaftliche Mitgliederversorgung. Sie stärkt die Akzeptanz für die Erneuerbaren, weil sie sie unmittelbar auch für diejenigen mit Mehrwert zugänglich macht, die zur Miete wohnen. 2018 waren etwa 57,9 Prozent der Menschen in Deutschland Mieter*innen. Mehr als der Hälfte der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, die Energiewende aktiv zu gestalten und zu nutzen, lohnt sich für Wirtschaft und Klima gleichermaßen. Laut einer Umfrage aus dem November 2020 sagen 78 Prozent ja zu Mieterstrom.

RED II gibt auch vor, dass auf nationaler Ebene ungerechtfertigte rechtliche Hindernisse für die Eigenversorgung mit Strom aus Erneuerbaren Energien auch für Mieter*innen beseitigt werden müssen. Aber Stromverbraucher und Anlagenbetreiber müssen auch im aktuellen Gesetzentwurf personenidentisch sein. Diese Identität sieht der Gesetzgeber weiterhin als Voraussetzung dafür, dass Solarstrom vom Dach eines Hauses, der im selben Gebäude verbraucht wird, als Eigenverbrauch gelten darf.

Diese Bedingung hat sich in der Praxis nicht bewährt und verhindert Investitionen in Photovoltaik (PV)-Anlagen genau dort, wo viel Potenzial liegt: auf den Dächern in Städten und Ballungsräumen. Mittelständler*innen aus Gewerbe und Wohnungswirtschaft, Vermieter*innen und vor allem Mieter*innen können vielversprechende Stromprojekte deshalb häufig nicht umsetzen. Zu kompliziert.

Kommt der Strom aus einer PV-Dach-Anlage, wird er seit 2017 bis zu einer Leistung von 10 Kilowatt-Peak (kWp) von der EEG-Umlage befreit. Das genügt auch dem Bundeswirtschaftsministerium nicht mehr. Es schlägt daher 20 kWp bis zu einem Stromverbrauch von lediglich 10 Megawattstunden (MWh) vor. Diese Menge verbrauchen allein zwei Fünf-Personen-Haushalte in einem Einfamilienhaus durchschnittlich pro Jahr. Ein Wohngebäude mit mehreren Mietparteien erreicht diese Grenze deutlich früher. Ist die PV-Anlage auf dem Dach älter als 20 Jahre, soll gar keine Leistungsgrenze gezogen werden: Schon ab der ersten selbst genutzten Kilowattstunde (kWh) sollen rund 2,5 ct/kWh anteilige EEG-Umlage fällig werden, auch bei Kleinstanlagen.

Doch wo die neue Grenze ziehen? Darauf haben die Regierungsfraktionen noch keine gemeinsame Antwort gefunden. Aus Sicht der Bürgerenergiegenossenschaften muss der Eigenverbrauch bis zu 30 kWp von der EEG-Umlage befreit werden, ohne Mengenbegrenzung. Anders als Besitzer*innen von Eigenheimen, die zum Teil vollständig von der EEG-Umlage befreit sind, zahlen Mieter*innen in Mehrfamilienhäusern die volle Umlage von 6,5 ct/kWh für das Jahr 2021. Die Forderung nach 30 kWp entspricht den RED II-Vorgaben. Anlagen mit einer Leistung kleiner oder gleich dieser Grenze dürfen nicht mit der EEG-Umlage belastet werden.

Die aktuelle Leistungsgrenze von 20 kWp hemmt den Bau neuer PV-Anlagen, macht den weiteren Betrieb von Anlagen älter als 20 Jahre unrentabel und behindert außerdem die Sektorenkopplung, die die Bundesregierung fordert. Dabei ist die Idee, dass eine Hausgemeinschaft den Solarstrom vom eigenen Dach nicht nur für Licht und Haushaltsgeräte nutzt, sondern damit auch eine moderne Wärmepumpe betreibt und eine Ladestation für das Gemeinschafts-E-Auto speist, nicht nur romantisch, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll und gut für das Klima.

Durch Mieterstrom-Projekte in den Händen von Bürgerenergiegenossenschaften wird die Energiewende demokratischer, weil so auch Mieter*innen – mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland – mitgestalten und partizipieren können. Und sie wird beschleunigt: Mehr Dächer für PV-Anlagen heißt weniger Strom aus fossilen Quellen. Ein Ergebnis der oben zitierten Umfrage war auch, dass 2,2 Millionen Tonnen CO2 – das Speicherpotenzial von 180 Millionen Bäumen – eingespart würden, wenn man die circa 3,8 Millionen Haushalte ohne Mieter-Solarstrom mit PV-Anlagen ausstatten würde.


Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. fordert…

  • die Umsetzung der von der EU festgelegten Regeln zum „Energy Sharing“ und damit das Ermöglichen einer genossenschaftlichen Mitgliederversorgung,
  • die Gleichsetzung von Mieterstrom mit gemeinschaftlicher Eigenversorgung ohne die Anforderung der Personenidentität und
  • eine europarechtskonforme Bagatellgrenze von 30 kWp bis zu der keine EEG-Umlage fällig wird – sowohl für neue Anlagen als auch für Anlagen, die älter als 20 Jahre sind; die damit verknüpfte 10-MWh-Grenze Stromverbrauchsgrenze im noch geltenden EEG ist überflüssig und sollte gelöscht werden.

5,50 Prozent Dividende für das Jahr 2019

Generalversammlung der Energie für Saerbeck eG

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Ansgar Heilker, konnte am 23.11.2020 gegen 19:05 Uhr Coronabedingt 18 stimmberechtigte Mitglieder der Genossenschaft Energie für Saerbeck eG in der Bürgerscheune der Gemeinde Saerbeck zur Generalversammlung für das Jahr 2019 begrüßen. Zum Gedenken der verstorbenen Mitglieder erhoben sich die Anwesenden von ihren Plätzen.

Vorstandsmitglied Ewald Baar informierte über die Aktivitäten im Geschäftsjahr 2019. Er gab einen Überblick über die verschiedenen Geschäftsfelder der Genossenschaft und nannte die Leistungsdaten der Photovoltaikanlagen sowie des Windrades Danach erinnerte er an die Feier zum 10-jährigen Bestehen der Genossenschaft, welches am 14.12.2019 im Bioenergiepark begangen wurde.

Den Jahresabschluss 2019 erläuterte Vorstandmitglied Franz Josef Engeler. Danach gab er Auskunft über die Gewinn- und Verlustrechnung des Berichtsjahres. Die Zahlen weisen insgesamt ein positives Ergebnis aus.

Den Tätigkeitsbericht des Aufsichtsrates trug Herr Rainer Pankok vor und verwies auf die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Genossenschaftsverbandes -Verband der Regionen e.V.. Die Zusammenfassung des Prüfungsberichtes, welcher eine ordnungsgemäße Geschäftsführung bescheinigt, verlas Aufsichtsratsmitglied Norbert Winter. Der Jahresabschluss wurde daraufhin von den Mitgliedern einstimmig festgestellt.

Die Generalversammlung folgte dem gemeinsamen Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates zur Gewinnverteilung einstimmig. Es wurde beschlossen, auf den Gewinn des Jahres 2019 in Höhe von 226.610,43 € eine Dividende in Höhe von 5,50% (194.480,00 €) auszuschütten. 2.289,00 € werden den gesetzlichen Rücklagen zugeführt und 29.481,43 € in den Gewinnvortrag des Jahres 2020 eingestellt. Vorstand und Aufsichtsrat wurden von der Generalversammlung danach in getrennten Abstimmungen einstimmig entlastet.

Nach drei Jahren schied Norbert Winter turnusmäßig aus dem Aufsichtsrat aus. Er wurde von den Versammlungsteilnehmern jedoch einstimmig wiedergewählt und nahm die Wahl an. Die Versammlung endete gegen 19:45 Uhr.

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