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- Veröffentlicht: Montag, 22. November 2010 21:12
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Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist allein und ausschließlich der Förderung der Interessen der Mitglieder verpflichtet. Sie bietet zur Erreichung ihrer wirtschaftlichen Ziele überzeugende Vorteile und setzt auf Kooperation, Flexibilität und regionale Kompetenz.
Sie ist eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Beteiligung. Dies schützt vor der Dominanz Einzelner und sichert die Unabhängigkeit von externen Interessen. Wesentliche Merkmale sind Sicherheit und Stabilität für den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Mitglieder. Sie fördert somit das gemeinschaftliche Handeln.
Die eG ist eine juristische Person, die mit Eintragung in das Genossenschaftsregister eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangt. Sie hat grundsätzlich drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung. Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates müssen selbst Mitglieder der Genossenschaft sein.
Ein- und Austritte von Mitgliedern sind problemlos ohne notarielle Mitwirkung oder Unternehmensbewertung möglich. Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein.
Die Genossenschaft ist Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie bei größeren Genossenschaften den Jahresabschluss prüft.
Auf Grund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Prüfungsverband ist die eG die bei weitem insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.
Die aktuelle Satzung der Energie für Saerbeck eG finden Sie hier: